Berliner Institut für lösungsorientierte Arbeit   

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Das Berliner Institut für lösungsorientierte Arbeit (BILOA) ist ein Zusammenschluss praxiserfahrener, beruflich aktiver Verfahrensbeistände, Umgangspfleger/-innen, Umgangsbegleiter/-innen und Sachverständiger im Kindschaftsrecht, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den systemisch-lösungsorientierten Ansatz ihrer Arbeit zu entwickeln und weiter zu geben.


Jede Familie ist einzigartig. Jedes Familienmitglied ist individuell und in einem Familiensystem miteinander verbunden. So sind die Konflikte und auch Lösungen in jeder Familie einmalig. Ein empathisches, wertschätzendes und authentisches Auftreten des Praktikers ist unentbehrlich, um die Klienten bei der Lösungssuche zu unterstützen und zu begleiten. Das im lösungsorientierten Ansatz geforderte Verständnis für die individuelle Wahrnehmung der Klienten ist Grundvoraussetzung für eine allparteiliche Haltung. BILOA berücksichtigt vor allem solche Konzepte, die durch ihren Fokus auf den Prozess der Dynamik in Trennungsfamilien am ehesten gerecht werden. Wir legen daher in unseren Fortbildungen Wert auf die Vermittlung systemischer Kenntnisse und Methoden zum Verstehen und nützlichem Agieren in Trennungsfamilien und in Familien, in denen nach einer Abhilfe bei Kindeswohlgefährdungen gesucht wird (§ 1666 BGB).


Für eine kompetente Ausübung der Arbeit mit Familien in Krisen brauchen Sie Theorie und Praxis gleichermaßen. Es ist uns wichtig, die Ausprägung einer systemisch-lösungsorientierten Haltung in unseren Fortbildungen zu fördern und einen konkreten Praxisbezug herzustellen. Sie können parallel zur Fortbildung Praktika bei erfahrenen Kollegen/-innen absolvieren und werden in Ihren ersten Fällen supervidiert.


„… in der Erwägung, dass das Kind umfassend auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbesondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden sollte, eingedenk der Notwendigkeit, dem Kind besonderen Schutz zu gewähren …“

(aus der Präambel der UN-Kinderrechtekonvention)

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